Migration als Umweltproblem – Harry Wijnberg (LiSER)

 

„Living Space for Emvironmental Refugees“ (LiSER) ist eine noch junge Nichtregierungsorganisation, die sich auf die Probleme von Umweltflüchtlingen spezialisiert hat.

 

Harry Wijnberg ist Sprecher dieser NGO, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Diskussion um das Thema „Umweltflucht“ voranzutreiben. LiSER hat kein offizielles Büro und versteht sich als ein Netzwerk im Diskurs der „Umweltflucht“.

 

In seiner Präsentation gab Harry Wijnberg dem Plenum einen globalen Überblick zu den verschiedenen Aspekten des Themas aus der Sicht von LiSER:

§       umweltbedingte Fluchtursachen – dazu jeweils regionale Beispiele

§       die historische Entwicklung der Theorie der Umweltflüchtlinge

§       Definition des Begriffs „Umweltflüchtlinge“

§       Trends und Umwelt-Prognosen: Die Migrationsmuster in Afrika

§       Lösungsvorschläge.

 

Die Gründe von Umweltmigration, so Wijnberg, sind Katastrophen, die natürlich oder menschlich verursacht sind, oder durch beides bedingt sind. Dürren oder Flutkatastrophen sind solche kombiniert verursachten Ereignisse: Weil z.B. Abholzung und Erosion das Wasserrückhaltevermögen des Bodens schwächen, aber auch weil Siedlungen in Flutgebiete ausgedehnt werden, haben Starkregenfälle verheerende Wirkungen. Selbst natürliche Ereignisse, wie Hurrikane oder Vulkanausbrüche könnten menschlich beeinflusst sein, was z.B. die Intensität von Stürmen betrifft, die durch die Klimaerwärmung an Energie gewinnen. Bei Umweltkatastrophen vom Typ Tschernobyl ist es dagegen eindeutig, dass menschlicher Einfluss Lebensraum unbewohnbar macht. Auch Staudämme wie das Drei-Flüsse-Projekt in China vertreiben Menschen aus ihrer Heimat.

 

In weiteren Beispielen zeigt Wijnberg den Zusammenhang von Flucht und Umweltzerstörung auf:

 

§       die Verseuchung von Land im Kosovokrieg, wo die Menschen allerdings gezwungen sind, weiter in diesen Gebieten zu leben

§       das Elbhochwasser in Deutschland 2002

§       der Exodus der brasilianischen Kleinbauern und landlosen Landarbeiter, die vor Dürren und Überschwemmung in Nordbrasilien in die Großstädte wie Sao Paulo fliehen

§       die Umsiedlung und Vertreibung von indischer Landbevölkerung durch Bewässerungsprojekte

§       die Entwaldung in Kenia und in der Elfenbeinküste

§       die Desertifikation von Nigerias Norden, die das „größte Umweltproblem des Landes“ ist und die die betroffene Bevölkerung zu Slumbewohnern in den Städten macht.

§       die Sahelzone allgemein, wo 135 Millionen Landbewohner in Gefahr sind, Umweltflüchtlinge zu werden, weil Übernutzung und Entwaldung die Wüstenausbreitung vorantreiben.

 

Anhand einer Übersichtskarte zeigt Wijnberg die geografische Grundstruktur der (Umwelt-)Flucht in Afrika auf: Die Bevölkerungsdichte am Wüstenrand nimmt ab – in den Küstenregionen und vor allem in den Agglomerationen nimmt sie zu (siehe Grafik).

 

Die Beispiele zeigen vor allem auch, dass Umweltbedingungen politische, soziale und historische Hintergründe haben, die sich nicht voneinander und vom gesellschaftlichen Kontext separieren lassen: „You can distinguish them but you can’t separate them.“

Ähnlich verhält es sich mit der Definition des Begriffs „Umweltflucht“. „Es gibt so viele Definitionen von Umweltmigration, wie es Leute gibt, die darüber schreiben“, sagt der Migrationsforscher Richard Black in seiner Stellungnahme für den UNHCR. Das sei prinzipiell richtig, sagt Herr Wijnberg, auch müsse man Castles’ und Blacks Kritik sehr ernst nehmen: „Die vorhergesagten Zahlen sind nicht eingetroffen oder sie waren gar nicht überprüfbar, weil nicht bestimmt wurde, wer ein Umweltflüchtling ist.“

Trotzdem glaubt Wijnberg, dass es eine Berechtigung gibt, von Umweltflüchtlingen zu sprechen – auch, weil es sich um eine Problemgruppe handelt, die bisher keinen adäquaten Schutz genießt. Eine mögliche Definition zitiert er bei Wöhlke (1992): „Umweltflüchtlinge sind Personen, die ihr angestammtes Milieu verlassen, weil ihr Leben aufgrund von natürlichen oder anthropogenen – das heißt durch menschliche Aktivitäten verursachte – Umweltschäden sowie aufgrund von ökologischer Überlastung durch Überbevölkerung erheblich beeinträchtigt oder gefährdet wurde.“

 

Die politischen Forderungen und Lösungsvorschläge von LiSER umfassen die folgenden vier Punkte:

 

§       Offizielle Anerkennung eines Flüchtlingsstatus für Umweltflüchtlinge

§       Erforschung der Zusammenhänge zwischen Umweltzerstörung und Migration, insbesondere auch der Urbanisierung

§       Kooperation zwischen Katastrophenhilfe, Umweltschutz, Migrationsforschung und Konfliktforschung

§       Prävention: Förderung nachhaltigen Ressourcenmanagements und Restauration von degradierten Gebieten.

 

Die Forderung nach Errichtung eines neuen Flüchtlingsbegriffs, der umweltbedingte Migration einschließt, soll Entwicklungsbemühungen gezielt in den Dienst der Fluchtprävention stellen, ein globales Problembewusstsein für die oben genannten Zusammenhänge schaffen und schließlich eine breitere Legitimation für internationale Intervention schaffen – und das sowohl im Bereich der Flüchtlingshilfe als auch in der Umweltpolitik.

 

Dazu sollte laut Wijnberg ein Konsens zwischen den divergierenden Diskurssträngen zur Umweltmigration gesucht werden. Diese Synthese wird einerseits anerkennen müssen, dass Umweltzerstörung ein wichtiger Grund für unfreiwillige Wanderungen ist, dies andererseits aber auch empirisch durch kleinräumige Studien belegen müssen. Dazu scheint eine klare Bestimmung der Begriffe und der Wanderungsmotive unerlässlich. Eine Theorie, die gesellschaftliche Rahmenbedingungen wie auch die Umweltfaktoren gleichermaßen integriert, wird benötigt.

 

Bis das geleistet ist, wird wohl die bisherige internationale Regelung gelten: Flüchtlinge sind nur solche Menschen, die laut der Genfer Konvention von 1951 durch Gewalt gezwungen werden, ihr Land zu verlassen. Opfer von Naturkatastrophen und andere Binnenflüchtlinge (wie z.B. derzeit im Südsudan nach ethnisch-politischer Vertreibung) sind ein Fall für humanitäre Organisationen, bzw. für das Völkerrecht. Umweltzerstörung in Zusammenhang mit Flüchtlingen bleibt damit nach Wijnberg vor allem ein Problem der ökologischen Schadensbegrenzung in und um Flüchtlingscamps, also ein Laborieren an den Folgen, anstatt vorbeugender Maßnahmen.


Die Aktivitäten des UNHCR und das Problem der Umweltmigration – Dr. Machiel Salomons (UNHCR)

 

Für eine klare Unterscheidung zwischen den Begriffen „Flüchtling“ und „Migrant“ plädierte Dr. Machiel Salomons aus Sicht des UNHCR. Auch dieses Referat dokumentieren wir in einer gekürzten Fassung.

 

Es geht im folgenden um diese drei Fragen:

 

1.      Sind Flüchtlinge und Migranten dasselbe?

2.      Fällt eine Person, die aus umweltbedingten Gründen flieht, in den Kompetenzbereich des UNHCR?

3.      Passt der UNHCR seine Politik und seine Einstellung entsprechend an?

 

In der heutigen Zeit ist es schwierig, die unterschiedlichen Gruppen, die sich bewegen, voneinander abzugrenzen. Bevölkerungsströme haben zumeist einen vermischten Charakter. Dieses Phänomen macht eine Unterscheidung zwischen freiwilliger und erzwungener Migration notwendig. Freiwillige Migration wird von einer Kombination aus „push faktoren“ in den Ursprungsländern begünstigt. Diese können zum Beispiel der Mangel an Arbeitsplätzen vor Ort oder die Aussicht auf eine Verbesserung des Lebensstandards im Ausland sein. Die Bezeichnung „freiwillig“ betont, dass bei dieser Migration noch immer ein gewisser Grad an Entscheidungsmöglichkeiten vorhanden ist.

 

Erzwungene Migration fällt unter eine Reihe von juristischen und politischen Kategorien. Alle betroffenen Personen waren gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und Unterschlupf an anderen Orten zu finden. Erzwungene Migration wird von Konflikten, Missbrauch der Menschenrechte, politischer Unsicherheit, Umweltdegradation, Wirtschaftsverfall und Bevölkerungsdruck ausgelöst. Umgangssprachlich werden alle unfreiwilligen Migranten als Flüchtlinge bezeichnet. Tatsächlich jedoch sind nur ein geringer Teil davon im juristischen Sinne Flüchtlinge.

 

Die juristische Bezeichnung „Flüchtling“ bezieht sich auf eine eher eingeschränkte und klar abgegrenzte Kategorie von Personen: Nach der Flüchtlingskonvention von 1951 ist ein Flüchtling eine Person, die sich aufgrund einer begründeten Angst vor Verfolgung außerhalb ihres Landes (land of nationalitiy) befindet. Dem UNHCR wurde das Mandat gegeben, eben diesen Flüchtlingen internationalen Schutz zu gewähren.

 

Im Unterschied dazu gibt es keine klare Definition für den Begriff „Migrant“. Im Gegensatz zu Flüchtlingen sind Migranten keine juristisch anerkannte Gruppe. Sie besitzen keinen juristischen Status und sind daher keine Angelegenheit für ein Schutzregime oder -mandat. Darüber hinaus gibt es keine eindeutigen Richtlinien, die die interstaatlichen Kooperationen in Bezug auf Migranten regeln.

 

Während es noch möglich ist, den Flüchtlingsstatus per juristischer Definition zu prüfen, wird es immer schwieriger, eine Grenze zwischen den unterschiedlichen Kategorien wie „Flüchtling“, „freiwilliger“ oder „erzwungener Migrant“ zu ziehen. Menschen bewegen sich zunehmend, um beidem zu entkommen – unzureichenden Lebensumständen und Verletzung von Menschenrechten. Diese Tatsache spiegelt sich besonders gut in der Frage der so genannten „Umweltflüchtlinge“ wider. Die Verdrängung aufgrund von Umweltfaktoren ist immer stark verbunden mit ethnischen und sozialen Konflikten, schwachen Staaten und Menschenrechtsverstößen. Zumeist führt eine Form von Migration zur anderen.

 

Dieser Ansatz bringt mich zu meiner zweiten Frage: ist der UNHCR verantwortlich für Umweltflüchtlinge? Der UNHCR definiert seine Schutzmandate in Anlehnung an die UN-Konvention von 1951 und das daran anschließende Protokoll von 1967. Das Mandat der Organisation beinhaltet die Anleitung und Koordination internationaler Tätigkeiten, um Flüchtlinge zu schützen und Flüchtlingsprobleme weltweit zu lösen. Der UNHCR bemüht sich, sicherzustellen, dass jede Person das Recht auf Asyl bekommt und eine sichere Zuflucht in einem anderen Staat findet – immer mit der Möglichkeit verbunden, freiwillig in seine Heimat zurück zu kehren, sich vor Ort wieder zu integrieren oder sich in einem dritten Land erneut anzusiedeln.

 

Da sich das Mandat des UNHCR auf die juristische Auslegung des Begriffs „Flüchtling“ stützt, ist es nicht möglich, diesen Begriff auch auf Personen auszudehnen, die aufgrund von Umweltdegradation fliehen. Eine Reihe von Problemen werden dabei ersichtlich:

 

1.      Nach der Definition muss ein Flüchtling sich außerhalb seines Landes seiner Nationalität befinden. Die Notwendigkeit einer Grenzüberschreitung führt zum Ausschluss einer großen Menge von Menschen, die innerhalb ihres Landes migrieren, wie es für Umweltflüchtlinge typisch ist.

2.      Das individuelle Element der Verfolgung bedeutet, dass Umweltflüchtlinge nicht in dem Mandat enthalten sind. Darüber hinaus ist die begründete Angst vor Verfolgung subjektiv und oft schwer nachzuweisen. Ob die Flucht durch Umweltfaktoren ausgelöst wurde, ist kaum nachzuweisen.

3.      Fluchtursachen sind meistens so komplex, dass zwischen Auslöser und Ursprung für eine Flucht nicht zu unterscheiden ist. Umweltfaktoren sind generell einer von vielen Auslösern für Flucht.

 

Die Schwierigkeit, Flüchtlinge und Umweltmigranten voneinander klar abzugrenzen, wird besonders deutlich, wenn die Wirkungsfelder des UNHCR in Afrika betrachtet werden. Zu Beginn 2003 fanden am Horn von Afrika 940.000 Flüchtlinge vor allem aus Eritrea, Somalia und aus dem Sudan eine Zuflucht. Während des Jahres wurde die Region zuerst von einer Dürre betroffen, bei der ca. 13,6 Millionen Menschen ohne sichere Lebensmittelversorgung waren. Dies erhob die Sorge, dass die Situation zu einer Zunahme der Grenzüberschreitungen führen würde. Im Mai kam es zu sintflutartigen Regenfällen in Kenia, Südäthiopien und Ostsomalia, die Fluten, Erdrutsche, hohe Schäden an Grund und Boden und Obdachlosigkeit bei der einheimischen Bevölkerung verursachten. All dies geschah, während politische Möglichkeiten zur Rückkehr und Wiedereingliederung der Flüchtlinge vor allem in Eritrea und Somalia in Planung waren.

 

Nach dem Ausbruch des Nyirangongo Vulkans im Kongo 2002, der das Stadtzentrum von Goma erreichte und Tausende von Menschen in Richtung Rwanda trieb, übernahm OCHA die führende Rolle für die Koordinierung. Der UNHCR spielte dabei einen wichtigen Part vertriebene Menschen unterzubringen.

 

Diese Beispiele zeigen, dass die Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und anderen Arten der erzwungenen Migration in der Praxis regelmäßig nicht vollzogen wird. Vielmehr unterstützt der UNHCR eine ganze Reihe von Gruppen, die sich in „flüchtlings-ähnlichen“ Umständen befinden. Afrika leidet unter Konflikten und gewaltsamer Verdrängung in einer Intensität, wie sie sich sonst nirgendwo auf der Welt findet. Schutz findet daher im Zusammenhang von großoperativen humanitären Hilfeleistungen statt, die manchmal nicht in einem klaren legalen Zusammenhang stehen oder auf einer formalen interstaatliche Kooperation basieren. Der UNHCR wird somit konfrontiert mit einer Mischung aus „herkömmlichen“ Flüchtlingen und Migranten anderer Kategorien.

 

Ein weiteres Beispiel, das zeigt, wie schnell eine Flüchtlingssituation sich in eine Migrationsbewegung verwandlen kann, ist Mozambik. In den frühen 90er Jahren begannen viele Tausend Flüchtlinge aus Mozambik, die sich ins benachbarte Südafrika gerettet hatten, nach Mosambik zurückzukehren. Südafrika wollte einige der Menschen im Land behalten, da diese über die Jahre zu wichtigen Arbeitskräften in den Goldminen geworden waren. Die südafrikanische Regierung stellte fest, dass die früheren Flüchtlinge für die Unterstützung der Arbeit in den Goldminen benötigt wurden. Daher bot sie diskret ehemaligen Migranten den Status von Arbeitern an. In diesem Fall unterstützte der UNHCR dieses Vorhaben in Anbetracht der Tatsache, dass die vorherrschenden Lebensumstände in Mozambik eine Rückkehr nicht sinnvoll erscheinen ließen. Aus diesem Grund wurden ehemalige Mozambikische Flüchtlinge zu Migranten mit Arbeitserlaubnis. Dasselbe Phänomen trat auch in Zimbabwe auf, wo Flüchtlinge eine wichtige Rolle als Arbeitskräfte auf den Plantagen darstellten.

 

Dies führt zur dritten Frage: Passt der UNHCR seine Politik und seine Einstellung den Umständen an? Die komplexe Beziehung zwischen freiwilliger und erzwungener Migration in Kombination fordert die Asyl-Politik der einzelnen Staaten heraus. Um der Herausforderung gerecht zu werden und den Schutz von Flüchtlingen neu zu definieren und Partner, wie z.B. NGO´s, Regierungen,und andere internationale Organisationen, für diese Arbeit zu gewinnen, stieß der UNHCR zwischen 2000 und 2002 einen Prozess der globalen Beratung für internationale Schutzprogramme an. Das Ergebnis war eine „Schutz-Agenda“ – ein Aktionsprogramm, die die Umsetzung von Schutzmaßnahmen auf der ganzen Welt verbessert. Die Ziele der Agenda vernetzen diverse Interessen und Gedanken miteinander:

 

§       Bessere Identifizierung der Bedürfnisse von Asylsuchenden und Flüchtlingen – inklusive Zugang zu Schutz innerhalb eines weiter gefassten Migrationsmanagements

§       Verbesserung der Datenerfassung und Erforschung der Verbindung zwischen Migration und Asyl

§       Verbesserung der Verständigung zwischen UNHCR und IOM.

 

Der UNHCR besitzt ein öffentliches Profil, moralische Autorität, Zugang zu Medien und internationale Partnerschaften. Dies qualifiziert der UNHCR, um als effektive Instanz in diesen Feldern zu agieren. Der UNHCR hat auch das Bedürfnis, Entwicklungen zu erfassen, Daten auszuwerten und Partnerschaften neu zu etablieren.

 

Auf regionalem Niveau stellt Afrika die Heimat der aktivsten regionalen Zusammenschlüsse dar, wie z.B. die Economic Community of West African States (ECOWAS), South African Development Community (SADC), East African Community (EAC) und die InterGovernmental Authority on Development (IGAD). Diese Gemeinschaften spielen zunehmend eine führende Rolle, um Lösungen für die angeführten Bereiche zu finden. Dies beinhaltet auch die Entwicklung von Lösungsansätzen für Konflikte, für ökonomische Integration und für eine angemessene Währungspolitik. Diese Organisationen sollten vor allem dann eine leitende Funktion erfüllen, wenn es sich bei der Diskussion um Flüchtlinge und Migranten in ihren eigenen Regionen handelt. Es ist wichtig, dass der UNHCR bei der Entwicklung von Lösungsansätzen als Schlüsselpartner einen Beitrag leistet.

 

Zusammenfassend ist herauszuheben, dass Flüchtlinge nach der juristischen Definition nicht mit Migranten verwechselt werden dürfen. In diesem Zusammenhang muss eine klare Trennung zwischen Migranten und Flüchtlingen stattfinden, um ein effizientes und klares System zum Schutz zu gewährleisten. Dennoch sind neue Ansätze, die die Entwicklung von übergreifenden und verbindenden Strukturen zulassen, notwendig, um dauerhafte Lösungsansätze zu entwickeln. Nur dadurch ist es möglich, auf Situationen zu reagieren, die Lösungsstrategien außerhalb der im Mandat des UNHCR enthaltenen Schutzbestimmungen enthalten.

 

Fotos und Bilder in diesem Abschnitt:

§       Salomons_1 [BU: Versuchte klare Unterscheidungen zu treffen – Dr. Machiel Salomons vom UNHCR]